..........Es dürfen nur Kennzeichenleuchten verwendet werden, für die eine ECE-Genehmigung erteilt wurde. Diese ist erkennbar an dem internationalen Genehmigungszeichen, das u. a. aus einem Kreis besteht, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat. Beim Einbau einer Leuchte ohne diese Kennzeichnung kann bei sehr strikter Auslegung die Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.......
........Das Licht der Kennzeichenleuchte soll möglichst farblos sein, damit die Farben des Kennzeichens nicht wesentlich verändert erscheinen.......